Am heutigen 09.06. veranstaltet das Antifa Café Dortmund ab 19 eine Kundgebung unter dem Motto „Gegen Polizeiwillkür und Repression gegen Fußballfans“ auf dem Mehmet-Kubaşık-Platz, der wie die Münsterstraße, seit Juni kameraüberacht wird. Hierbei handelte es sich, um eine Versammlung, die nicht überwacht werden darf. In einem Gerichtsverahren in Köln war erwirkt worden, dass Kameras sichtbar abgeschaltet werden müssen, z.B. indem sie verhüllt werden. Die Polizei Dortmund möchte dem laut eigener Aussage nicht folgen. Die Veranstalter:innen kündigen, in Kooperation mit der Initiative gegen Kameraüberwachung, den juristischen Weg an.

„Bei politischen Versammlungen dürfen Menschen nicht das Gefühl haben, von der Polizei gefilmt zu werden. Das könnte sie abschrecken, dorthin zu gehen und ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.“, erklärt Arthur Winkelbach, von der Initative NoCamDo. „Die Polizei vertritt nun allerdings den Standpunkt, dass diese Kameras niemanden abschrecken würden, dabei bleibt das Grundproblem bestehen: Die Polizei hat Kameras auf eine politische Versammlung ausgerichtet und das darf nicht sein.“ Im Urteil vom Verwaltungsgericht Köln vom 12.03.2020 (20 L 453/20) heißt es dazu: „Im Rahmen des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz geht das Gericht davon aus, dass die unverhüllte Präsenz der Kameras einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Teilnehmer darstellt. […] Die Zusage, die Kameras während der Versammlung abzuschalten, lässt den Eingriff nicht entfallen. „

„Dadurch, dass die Kameras während der Kundgebung unverhüllt sind, ist für die Teilnehmer:innen nicht erkennbar ob sie beobachtet werden oder nicht. So schüchtert die Polizei Menschen ein, an dieser Versammlung teilzunehmen. Dass die Abschreckung für potentielle Teilnehmer:innen für die Polizei so wenig Gewicht hat, reiht sich ein in die Missachtung der Grundrechte und Überdehnung ihre Befugnisse, die wir schon bei der Dauerüberwachung der Münsterstraße kritisiert haben, die weit über die angekündigten Zeiträume aktiv ist“, so Winkelback weiter. Dies sei besonders problematisch, weil sich die Kundgebung eben gegen Polizeiwillkür richte. „Dass die Polizei in dem Rahmen Vertrauen von uns einfordert, hinterlässt uns mit Kopfschschütteln. Vor allem mit Blick auf die Demonstration in Düsseldorf müssen wir feststellen, dass die Polizei in der Lage ist, die Versammlungsfreiheit zu missachten. Deswegen braucht es die Sicherheit, dass die Versammlung nicht überwacht wird: Die Kameras müssen abgehangen werden.“, so eine Vertreterin des Antifa Cafés.

Zum Antifa Cafe: https://antifacafedortmund.noblogs.org/
Gerichtsurteil aus Köln: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_koeln/j2020/20_L_453_20_Beschluss_20200312.html